Datenschutzerklärung Obrist Transport & Recycling AG

Stand: 31.05.2026

I. ZWECK UND GRUNDLAGEN

Die vorliegende Datenschutzerklärung bezweckt den Schutz der Persönlichkeit von Kunden, Lieferanten, Mitarbeitenden, Vertragspartnern und weiterer mit der Obrist Transport & Recycling AG (kurz: OTR) verbundenen Personen bei der Verarbeitung der von ihnen betroffenen personenbezogenen Daten. Dabei sollen widerrechtliche oder unverhältnismässige Datenverarbeitungen und Verletzungen von Persönlichkeitsrechten verhindert werden. Für die Auslegung der Begriffe gelten das DSG sowie weitere Gesetze und anwendbare Verordnungen sowie weitere durch die OTR erlassene Richtlinien und Weisungen. Die personenbezogenen Daten werden ausschliesslich bearbeitet, um die vereinbarten Produktverkäufe, Service und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Firmenzweck anbieten zu können.

II. INHALT

Diese Datenschutzerklärung enthält Vorgaben zum Bearbeiten von personenbezogenen Daten (inskünftig ist nur noch die Rede von «Daten»):

  • von natürlichen Personen
  • unabhängig von der Form der Daten (digital, physisch, andere Datengrundlagen oder mündlich)

Es geht insbesondere um

  • Daten von aktuellen, zukünftigen und ehemaligen Mitarbeitenden
  • Daten von Kunden, Lieferanten und Vertragspartnern, soweit personenbezogene Daten betroffen sind

Folgende Daten werden unter anderem gesammelt:

  • Firma, Name, Vorname, Adresse, Telefon, E-Mail
  • Standortdaten
  • Daten zur Auftragserfüllung (bspw. Anzahl Gebinde, Entsorgungsmaterial etc.)
  • Zahlungsdaten und -verbindungen
  • Von Mitarbeitenden: Lebenslauf, Familien- und Kindesverhältnisse, besonders schützenswerte Personendaten wie Konfession, Ausweisdaten

III. BEARBEITUNGSGRUNDSÄTZE / PFLICHTEN VON MITARBEITENDEN

Die Mitarbeitenden der OTR beachten bei jeglichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten («Bearbeiten» heisst: Beschaffen, Speichern, Aufbewahren, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Vernichten) insbesondere folgende Grundsätze:

  • Datenverantwortlich ist grundsätzlich jeder in seinem Zuständigkeitsbereich. Die Geschäftsleitung der OTR trägt die Gesamtverantwortung hinsichtlich Datenschutz.
  • Daten müssen auf rechtmässige Weise in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise bearbeitet werden.
  • Daten dürfen nur zu einem bestimmten und für die betroffene Person erkennbaren Zweck beschafft und bearbeitet werden. Die OTR bearbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich für die Zwecke gemäss Absatz I.
  • Weil die OTR weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigt und keine Daten mit hohem Risiko in hohem Umfang sammelt, wird kein ausführliches Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten geführt.
  • Daten sind auf das für die Zwecke der Bearbeitung notwendige Mass zu beschränken. Die Bearbeitung muss dem Zweck angemessen und notwendig bzw. sinnvoll sein.
  • Daten müssen sachlich richtig und aktuell sein. Mitarbeitende, die auf unrichtige Daten aufmerksam werden, teilen dies der Geschäftsleitung mit oder korrigieren sie grad selbst.
  • Daten dürfen nur so lange aufbewahrt werden, als sie zum Zweck der Bearbeitung erforderlich sind Vorbehalten bleiben längere rechtliche Vorschriften (z. B. Aufbewahrungspflicht).
  • Daten müssen in einer Weise bearbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit gewährleistet (digitale und physische Zugriffssicherheit, Verlust, Zerstörung, Beschädigung). Die Mitarbeitenden haben insbesondere sicherzustellen, dass Unberechtigte nicht auf personenbezogene Daten zugreifen oder davon Kenntnis erlangen können.
  • Alle Mitarbeitenden haben eine neue Verarbeitung von personenbezogenen Daten dem Verantwortlichen zu melden.
  • Besonders schützenswerte Personendaten werden nur einem kleinen Kreis an Berechtigten zugänglich gemacht.

IV. INFORMATIONSPFLICHTEN

Die Obrist Transport & Recycling AG informiert die betroffenen Personen in angemessener Weise über die bewusste und absichtliche Beschaffung von personenbezogenen Daten, auch wenn sie die Daten nicht direkt von der Person erhält. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Personendaten ganz oder teilweise mittels Systemen der Künstlichen Intelligenz bearbeitet werden.

V. DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist von der Geschäftsleitung zu erstellen, wenn eine Verarbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringen kann, z.B. bei einer umfangreichen Verarbeitung von besonders schützenswerten personenbezogenen Daten.

Exkurs besonders schützenswerte Daten (Art. 5 DSG):
1. Daten über religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten
2. Daten über die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Ethnie
3. genetische Daten
4. biometrische Daten, die eine natürliche Person eindeutig identifizieren
5. Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen
6. Daten über Massnahmen der sozialen Hilfe

Die Datenschutz-Folgenabschätzung hat zu enthalten (Art. 22 DSG):

  • Beschreibung der geplanten Bearbeitung
  • Bewertung der Risiken für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person
  • Die Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte

Weil die OTR weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigt und keine Daten mit hohem Risiko in hohem Umfang sammelt, wird keine Datenschutz-Folgeabschätzung vorgenommen. Ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich ist, beurteilt die Geschäftsleitung anhand der Art, des Umfangs, der Umstände und des Zwecks der Bearbeitung. Liegt ein voraussichtlich hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen vor, führt die Obrist Transport & Recycling AG eine DSFA gemäss den gesetzlichen Vorgaben durch. Insbesondere sind an dieser Stelle die Ausführungen zur Künstlichen Intelligenz zu beachten.

VI. RECHTE DER BETROFFENEN

Betroffene haben folgende Rechte (Auskunftsrechte in der Regel kostenlos):

  • Auskunft, ob personenbezogene Daten über sie verarbeitet werden
  • Auskunft, zu welchem Bearbeitungszweck Daten über sie verarbeitet werden
  • Auskunft zu den Aufbewahrungsfristen
  • Auskunft zur Herkunft und zu Empfängern der Personendaten
  • Recht, unverzüglich die Berichtigung ihrer unrichtigen personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Recht, unter gewissen Voraussetzungen zu verlangen, dass ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden (Sperrrecht).
  • Recht auf Datenherausgabe und -Übertragung

Die Geschäftsleitung ist verantwortlich, dass die OTR die Rechte der Betroffenen erfüllen kann. Mitarbeitende, die Gesuche auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von externen natürlichen Personen erhalten, haben diese unverzüglich mit der Geschäftsleitung anzusprechen, welche über die Antwort und Kommunikation entscheidet.

VII. DATENBEKANNTGABE UND DATENBEARBEITUNG DURCH DRITTE

1. Weitergabe von Daten innerhalb der Obrist Transport & Recycling AG
Grundsätzlich dürfen Mitarbeitende personenbezogene Daten innerhalb der OTR weitergeben, falls diese zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind. Sollen diese personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck verarbeitet werden, so muss vorgängig der Dateneigner informiert werden.

2. Datenbearbeitung durch Dritte (Auftragsverarbeiter)
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten kann vertraglich oder durch die Gesetzgebung Dritten übertragen werden. Dabei ist die Geschäftsleitung einzubeziehen, um insbesondere sicherzustellen, dass der Empfänger den gleichen Datenschutzrichtlinien untersteht, wie die OTR selbst.

Je nach Zweck der Bearbeitung geben wir personenbezogene Daten an folgende Kategorien von Empfängern weiter: IT‑Dienstleister (Hosting, Software‑Support), externe Lohn- und Personaladministration, Treuhand und Revisionsstellen, Banken und Zahlungsdienstleister, Versicherungen, sowie zuständige Behörden und öffentliche Stellen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragserfüllung notwendig ist.

3. Übermittlung von personenbezogenen Daten ins Ausland
Die Obrist Transport & Recycling AG verwaltet ihre Daten in der Schweiz. Sollte eine Übermittlung oder das Zugänglichmachen von personenbezogenen Daten ins Ausland nötig sein, muss dies vorher mit der Geschäftsleitung abgesprochen werden, um insbesondere sicherzustellen, dass der Empfänger den gleichen Datenschutzrichtlinien untersteht, wie die OTR selbst.Eine Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland erfolgt nur, wenn im betreffenden Staat ein vom Bundesrat anerkannter angemessener Datenschutz besteht oder wenn wir durch geeignete Garantien (z.B. Standarddatenschutzklauseln oder vertragliche Zusicherungen) ein vergleichbares Schutzniveau sicherstellen.

VIII. VERTRAULICHKEIT

Personenbezogene Daten unterliegen dem Datengeheimnis. Eine unbefugte Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung ist den Mitarbeitenden untersagt. Unbefugt ist jede Verarbeitung, die vorgenommen wird, ohne damit im Rahmen der Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben betraut und entsprechend berechtigt zu sein. Es gilt das Need-to-know-Prinzip: Mitarbeitende dürfen nur Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten, wenn dies für ihre jeweiligen Aufgaben erforderlich ist. Sie dürfen personenbezogene Daten nicht für eigene private oder wirtschaftliche Zwecke nutzen, an Unbefugte übermitteln oder diesen auf andere Weise zugänglich machen.

IX. DATENSCHUTZ DURCH TECHNIK UND DATENSCHUTZFREUNDLICHE VOREINSTELLUNGEN

Die Geschäftsleitung stellt sicher, dass die Datenbearbeitung technisch und organisatorisch so ist, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten werden und dass die Datenbearbeitung auf das notwendige Mindestmass beschränkt wird. Dies wird bereits bei der Planung in allen Tätigkeitsbereichen berücksichtigt. Deshalb muss die Geschäftsleitung grundsätzlich in sämtliche neue Projekte oder Vorhaben der OTR einbezogen werden.

X. EINSATZ VON SYSTEMEN DER KÜNSTLICHEN INTELLIGENZ (KI)

Die Obrist Transport Recycling AG kann bei der Bearbeitung von personenbezogenen Daten unterstützend Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) einsetzen, z.B. für Textverarbeitung, Auswertungen oder interne Assistenzsysteme. Dabei werden nur diejenigen Daten in KI‑Systeme eingegeben, welche für den jeweiligen Zweck erforderlich sind, und es werden die Grundsätze dieser Datenschutzerklärung sowie des schweizerischen Datenschutzgesetzes eingehalten.

Werden personenbezogene Daten mittels KI‑Systemen bearbeitet, informiert die Obrist Transport Recycling AG die betroffenen Personen in geeigneter Weise darüber (z.B. in Verträgen, Formularen oder im direkten Kontakt), sofern dies nicht offensichtlich ist. Dabei wird insbesondere darauf geachtet, dass keine besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofile ohne entsprechende rechtliche Grundlage mit KI‑Tools bearbeitet werden. Sollte durch die KI-Anwendung aufgrund der Personendatenbearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit der Grundrechte festgestellt, wird eine Datenschutz-Folgenabschätzung erstellt.

Inhalte, die ganz oder überwiegend durch KI‑Systeme generiert wurden (z.B. automatisch erstellte Texte, Bilder oder Zusammenfassungen), werden nach Möglichkeit als solche gekennzeichnet oder sind für die betroffenen Personen anderweitig erkennbar. Vor der Verwendung nach aussen werden solche Inhalte von einer natürlichen Person überprüft.

Beim Einsatz intelligenter Sprachmodelle, die direkt mit Benutzerinnen und Benutzern kommunizieren, wird transparent ausgewiesen, ob und inwieweit mit einer Maschine korrespondiert wird und dass es sich um eine automatisierte Anwendung handelt. Die eingegeben Daten können zur Verbesserung der selbstlernenden Programme oder zu weiteren Zwecken weiterverwendet werden.Die verwendeten KI‑Systeme werden von der Obrist Transport Recycling AG sorgfältig ausgewählt. Sofern Dritte im Auftrag KI‑Leistungen erbringen oder entsprechende Tools bereitstellen, stellt die Obrist Transport Recycling AG vertraglich sicher, dass diese Dritten ein mit dieser Datenschutzerklärung vergleichbares Datenschutzniveau gewährleisten. Soweit wir externe KI‑Dienste oder -Plattformen einsetzen, stellen wir vertraglich sicher, dass Personendaten nicht zu eigenen Trainingszwecken oder für andere eigene Zwecke des Anbieters verwendet werden, sofern hierfür keine ausdrückliche Einwilligung oder andere gesetzliche Grundlage besteht.

XI. TELEFONKONTAKT / KI-TELEFONASSISTENT

Durch Anruf auf die Servicenummer kann der Anruf von einer KI-gestützten Telefonassistenz entgegengenommen werden. Der Assistent unterstützt dabei, Anrufe entgegenzunehmen, Anliegen aufzunehmen, die zuständige Stelle zu bestimmen und Standardanfragen zu beantworten.

Dabei werden insbesondere folgende Daten bearbeitet: Telefonnummer, Name & Vornamse sowie die gemachten Angaben zum Anliegen (z.B. Adresse, Art des Auftrags, gewünschter Termin). Je nach Konfiguration können Sprachaufnahmen und Transkripte des Gesprächs kurzfristig zur Qualitätssicherung und zur Nachverfolgung der Anliegen gespeichert werden; diese Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es zur Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist, und anschliessend gelöscht.

Die Verarbeitung erfolgt gestützt auf unser berechtigtes Interesse an einer effizienten und gut erreichbaren Kundenkommunikation sowie zur Erfüllung vertraglicher Pflichten gegenüber unseren Kundinnen und Kunden. Die technische Bereitstellung des Telefonassistenten erfolgt durch einen spezialisierten IT‑Dienstleister als Auftragsbearbeiter. Die Datenverarbeitung findet ausschliesslich auf Servern in der Schweiz statt. Es ist vertraglich sichergestellt, dass Personendaten nicht zu eigenen Trainingszwecken oder anderen eigenen Zwecken des Anbieters verwendet werden und dass angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden.

Es kann jederzeit verlangt werden, mit einer natürlichen Person verbunden zu werden. Besonders schützenswerte Personendaten (z.B. Gesundheitsdaten) werden über den KI‑Telefonassistenten weder aktiv abgefragt noch systematisch verarbeitet. Werden uns solche Informationen mitgeteilt, werden diese nur bearbeitet, soweit dies für die Bearbeitung des Anliegens erforderlich und gesetzlich zulässig ist.

XII. SCHULUNG UND DATENSCHUTZVERLETZUNGEN

Datenlecks, Verletzungen von Datensicherheit und Datenschutz, falsche oder unrichtige Daten oder anderweitige mögliche Verstösse gegen das Datenschutzrecht sind sofort an die Geschäftsleitung zu melden. Die Geschäftsleitung prüft, ob eine Verletzung an die externe Meldestelle gemeldet werden muss oder nicht. Stellt die Geschäftsleitung eine Verletzung der Datensicherheit fest, die voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen führt, meldet sie diese Verletzung so rasch wie möglich der zuständigen Aufsichtsbehörde (EDÖB) und informiert betroffene Personen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Alle Mitarbeitenden werden bei der Einstellung und im Rahmen von Informationsveranstaltungen auf die Datenschutzerklärung hingewiesen.

XIII. Verantwortlichkeit & Kontakt

Obrist Transport & Recycling AG
Industriestrasse 13
5432 Neuenhof

Die Geschäftsleitung ist die zentrale Anlaufstelle bei Fragen zum Datenschutz. Bestehen Unklarheiten bezüglich der Verarbeitung oder Weitergabe von personenbezogenen Daten, können Interessierte die Geschäftsleitung kontaktieren und haben die Verarbeitung so lange zu unterlassen, bis eine Bestätigung der Rechtmässigkeit vorliegt. Bei Fragen zum Datenschutz oder zur Ausübung der Rechte können Anfragen unter info@obrist-transporte.ch oder telefonisch unter 056 416 03 00 gestellt werden.

In Kraft gesetzt auf den 01.07.2026
Die Geschäftsleitung
Franz-Beat Schwere, Thomas Benz, Michael Humbel, Katharina Hirtzel